Archiv der Kategorie: Zolltarifauskünfte

Zolltarifauskünfte zu Medizinprodukten (Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur)

Zolltarifliche Eingruppierung einer Sprunggelenkbandage

Eine Sprunggelenkbandage, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine spezifische Anpassung an die speziellen Bedürfnisse und das Fußgelenk des Patienten erlaubt und deren Stützwirkung nicht ausschließlich auf ihrer Elastizität beruht, ist in die Unterposition 9021 1010 der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen.

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Zolltarifliche Einordnung von Ellenbogenspangen/-bandagen

Ellenbogenspangen und Ellenbogenbandagen deren heilende Wirkung auf den Körper nicht aus der Elastizität des Gewebes, sondern durch die richtige Position der eingearbeiteten Pelotte und die richtig dosierte Spannung des Zuggurtes erfolgt, sind in die Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur einzuordnen.

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Zolltarifliche Einordnung eines Rückenstützgurtes

Ein Rückenstützgurt mit einsetzbarer Pelotte und thermoplastischer Einlage, dessen Einsatz eine individuelle Anpassung erfordert und dessen gesundheitsfördernde Wirkung nicht allein von der Elastizität des Gewebes hervorgerufen wird ist in die Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur einzuordnen.

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Zolltarifliche Einordnung von Handgelenkbandagen

Eine Handgelenkbandage, deren medizinische Wirkung durch einen eingearbeiteten Federstab erreicht wird, ist unter Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur einzuordnen, selbst wenn der Federstab eine gewisse Elastizität aufweist.

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Zolltarifierung eines Geräts zur Körperfettmessung

Ein elektronisches Gerät zur Feststellung des Körperfettanteils (BMI) mit geringem Verkaufspreis, das so konzipiert ist, dass es jedermann einfach bedienen kann, und das über Apotheken und normale Geschäfte in erster Linie, zumindest aber auch an die Allgemeinheit, nicht hingegen an … Weiterlesen

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Zolltarifliche Einreihung von Mikrotomklingen

1. Einmalklingen, die aus Edelstahl bestehen, Ausstanzungen für die Befestigung am Mikrotomhalter haben und erkennbar für den Einsatz in Mikrotomen bestimmt sind (sog. Mikrotomklingen), sind in die Unterposition 9027 9080 und nicht in die Unterposition 9018 9085 der Kombinierten Nomenklatur … Weiterlesen

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Zolltarifierung von Röntgengeräte-Zubehör (hier: Strahlenschutzglas)

Ein Strahlenschutzglas aus Kunststoff, dessen maßgebliches Beschaffenheitsmerkmal in einer Strahlenschutzfunktion durch einen Bleizusatz besteht, die den Röntgenapparate bzw. Röntgengeräte Bedienenden vor schädlichen Strahlen schützen soll, stellt im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit. a. der Richtlinie 93/42 EWG) Zubehör … Weiterlesen

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