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Zolltarifliche Einreihung von Mikrotomklingen

1. Einmalklingen, die aus Edelstahl bestehen, Ausstanzungen für die Befestigung am Mikrotomhalter haben und erkennbar für den Einsatz in Mikrotomen bestimmt sind (sog. Mikrotomklingen), sind in die Unterposition 9027 9080 und nicht in die Unterposition 9018 9085 der Kombinierten Nomenklatur … Weiterlesen

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