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Werbung: “Kondome – Made in Germany” III

Bewerbung von Kondomen als “made in germany” unzulässig, wenn wesentliche Fertigungsschritte im Ausland stattfinden. Nicht wesentliche Fertigungsschritte in Deutschland: Kennzeichnung, Verpackung mit Gebrauchsanweisung, Qualitätskontrolle Herstellung von Rohlingen im Ausland überwiegt

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Werbung: “Kondome – Made in Germany” II

Deutschland als Ort (nur) der Kontrolle, Qualitätssicherung und Sicherstellung der Konformität rechtfertigt kein “Made in Germany”, weil es keine wesentlichen Fertigungsschritte sind.

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Werbung: “Kondome – Made in Germany”

Die Werbeaussage “KONDOME – Made in Germany” ist irreführend und zu unterlassen, wenn die für die Herstellung der Kondome wesentlichen Fertigungsschritte im Ausland stattfinden.

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