Schlagwort-Archive: Funktionsarzneimittel

Bewerbung einer chlorhexidinhaltigen Mundspüllösung

Das Vorliegen eines Funktionsarzneimittels im Sinne von Art. 1 Nr. 2 lit. b) der Richtlinie 2001/83/EG und § 2 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) AMG muss von demjenigen dargelegt und bewiesen werden, der sich hierauf beruft; im vorliegenden Wettbewerbsverfahren … Weiterlesen

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“E-Zigaretten”-Liquids sind keine Arzneimittel

Nikotinhaltige Liquids, die in E-Zigaretten verdampft werden, erfüllen weder die Merkmale eines sog. Präsentationsarzneimittels, noch handelt es sich bei ihnen um sog. Funktionsarzneimittel. Nikotinhaltige Liquids fallen nicht unter den Begriff des Präsentationsarzneimittels i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG, … Weiterlesen

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Mundspüllösung: Begriff “pharmakologische Wirkung”

Eine für die Bejahung einer pharmakologischen Wirkung eines Stoffes erforderliche Wechselwirkung zwischen seinen Molekülen und Körperzellen liegt auch dann vor, wenn die Moleküle eine ohne sie gegebene Einwirkung anderer Stoffe auf die Körperzellen verhindern (amtlicher Leitsatz). Die von der Europäischen … Weiterlesen

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Eigenschaft als Funktionsarzneimittel erfordert wissenschaftlichen Nachweis bei Relevanz sämtlicher Produktkriterien (“Red Rice”)

1) Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 2001/83/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 06.11.2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel in der durch die Richtlinie 2004/27/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 31.03.2004 geänderten Fassung ist dahin … Weiterlesen

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Einordnung eines Produktes als Funktionsarzneimittel erfordert wissenschaftlichen Nachweis pharmakologischer Eigenschaften (“Red Rice”)

Die Einordnung eines Funktionsarzneimittels im Sinne des Art. 1 Nr. 2 b) der Richtlinie 2001/83/EG erfordert ungeachtet der Zweifelsfallregelung des Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie den wissenschaftlichen Nachweis, dass die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung … Weiterlesen

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