Archiv der Kategorie: Berufsrecht der Ärzte

Berufsordnung; Kammergesetz

Unzulässige Zuwendungen an Klinikdirektoren für die Zuweisung von Patienten von Medizinprodukten

Es ist Ärztinnen und Ärzten nicht gestattet, für die Zuweisung von Patientinnen und Patienten für die Versorgung oder den Bezug von Medizinprodukten ein Entgelt oder andere Vorteile zu fordern, sich oder Dritten versprechen oder gewähren zu lassen oder selbst zu … Weiterlesen

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Brillenversorgung I

Allein der Wunsch des Patienten, sämtliche Leistungen aus einer Hand zu erhalten, reicht nicht aus, um eine Verweisung an einen bestimmten Optiker sowie eine Abgabe und Anpassung der Brille durch den Augenarzt zu rechtfertigen. §§ 3 Abs. 2, 34 Abs. … Weiterlesen

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Rechtsstellung des Vertragsarztes im Korruptionsrecht

Der Kassenarzt ist Beauftragter der gesetzlichen Krankenversicherung im Sinne von § 299 StGB. Aufgrund des Sonderverhältnisses zur Kassenärztlichen Vereinigung und des Wirtschaftlichkeitsgebots ist der Kassenarzt als Garant verpflichtet, Schaden von der Kassenärztlichen Vereinigung abzuwenden.

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Vertrieb von Medizinprodukten durch Ärzte

1) Ein Arzt, der sich zugleich als gewerblicher Händler für diejenigen Medizinprodukte betätigt, die notwendiger Bestandteil seiner ärztlichen Therapie sind und über deren Verwendung überhaupt sowie auch zahlenmäßig er im Rahmen seiner ärztlichen Berufsausübung entscheidet, verstößt gegen das berufsrechtliche Verbot … Weiterlesen

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