Suche
Rechtsgebiete
Schlagwörter
Abgrenzung Medizinprodukt und Arzneimittel Arzneimittel Arzthaftung Aufbereitung Aufbereitungsverfahren Ausfallrisiko Bandage Benannte Stelle Brustimplantate CE-Kennzeichnung E-Zigarette Einmalprodukt Fehlerverdacht Funktionsarzneimittel Gewerblicher Rechtsschutz Haftung Haftungsrecht Heilmittelwerbung Hersteller Hilfsmittel Hilfsmittelverzeichnis Inverkehrbringen irreführende Werbung Irreführung Konformitätsbewertung Krankenkasse Made in Germany Medizinprodukt Medizinproduktegesetz Pflegebett Pharmakologische Wirkung PIP Produktfehler Produkthaftung Produzentenhaftung Präsentationsarzneimittel Recht der Heilberufe Röntgengerät Sachverständiger Validiertes Verfahren Versicherungsrecht Werbung Wettbewerbsrecht Wissenschaftlicher Nachweis Zweckbestimmung
Schlagwort-Archive: Wirkstoff
Die nationalen Behörden sind durch die Einstufung eines Produktes als Medizinprodukt durch benannte Stellen anderer Mitgliedstaaten nicht daran gehindert, dieses Produkt anders (hier: als Arzneimittel) zu qualifizieren.
Die Einstufung eines Pflaster mit bestimmten Wirkstoffen (hier: Kampfer, L-Menthol, Minzöl und Eukalyptusöl) als Arzneimittel begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken. § 27 Abs. 2 MPG ist nicht anwendbar, wenn ein Produkt vermeintlich zu Recht als Medizinprodukt gekennzeichnet wird.
Zugeordnet zu Europarecht, MPG, Verwaltungsrecht
Verschlagwortet mit Arzneimittel, CE-Kennzeichnung, Inverkehrbringen, Wirkstoff
Comments Off on Die nationalen Behörden sind durch die Einstufung eines Produktes als Medizinprodukt durch benannte Stellen anderer Mitgliedstaaten nicht daran gehindert, dieses Produkt anders (hier: als Arzneimittel) zu qualifizieren.
Die nationalen Behörden sind durch die Einstufung eines Produktes als Medizinprodukt durch benannte Stellen anderer Mitgliedstaaten nicht daran gehindert, dieses Produkt anders (hier: als Arzneimittel) zu qualifizieren.
In den Mitgliedstaaten sind unterschiedliche Qualifikationen desselben Produktes gemeinschaftsrechtlich möglich. Die Untersagung des Inverkehrbringens eines als Medizinprodukt gekennzeichneten Arzneimittels (hier: wirkstoffhaltiges Pflaster) erfolgt nach Arzneimittelrecht. Der Vorrang arzneimittelrechtlicher Vorschriften für Produkte, die zumindest auch die Definition eines “Arzneimittels” erfüllen, folgt … Weiterlesen
Zugeordnet zu Europarecht, MPG, Verwaltungsrecht
Verschlagwortet mit Arzneimittel, CE-Kennzeichnung, Inverkehrbringen, Wirkstoff
Comments Off on Die nationalen Behörden sind durch die Einstufung eines Produktes als Medizinprodukt durch benannte Stellen anderer Mitgliedstaaten nicht daran gehindert, dieses Produkt anders (hier: als Arzneimittel) zu qualifizieren.