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PIP – Haftung der Benannten Stelle (Brustimplantate)

Die Beklagte ist die vom französischen Hersteller von Silikonbrustimplantaten, PIP, beauftragte Benannte Stelle gemäß Richtlinie 93/42/EWG. Die Klägerin, eine Krankenkasse, macht Schadensersatz für Revisionsoperationen von 26 Versicherten aus übergegangenem Recht (§ 116 Abs. 1 SGB X) geltend, zudem Feststellung weitergehenden … Weiterlesen

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Haftung der Benannten Stelle bei Patientenschäden (PIP-Silikonbrustimplantate)

Zweck und Intention der Richtlinie 93/42/EWG ist, dass die mit dem Audit des Qualitätssicherungssystems, der Prüfung der Produktauslegung und der Überwachung beauftragte benannte Stelle zum Schutz aller potentiellen Patienten tätig wird. Benannte Stellen können daher gegenüber Patienten nach nationalem Recht … Weiterlesen

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