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Kein Sachmangel bei fehlender äußerlicher CE-Kennzeichnung (Dental-Gerät)

Sofern ein Medizinprodukt in tatsächlicher Hinsicht die technischen (Mindest-)Anforderungen für die CE-Kennzeichnung erfüllt, begründet allein eine fehlende äußerliche CE-Kennzeichnung auf dem Medizinprodukt keinen Sachmangel im Sinne der kaufrechtlichen Sachmängelhaftung (hier: zahnärztliche Behandlungseinheit). Anders als in der Konstellation, dass ein gekennzeichnetes oder nicht gekennzeichnetes Produkt … Weiterlesen

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