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Schlagwort-Archive: Laryngialmaske
Aufbereitung von medizinischen Einmalprodukten (Beatmungsmasken)
Die Herstellerangabe “Single-use” betrifft nicht die “Verwendung” eines Medizinproduktes im Sinne von § 3 Nr. 10 MPG und ist damit nicht Bestandteil seiner Zweckbestimmung. Die Aufbereitung und Wiederverwendung medizinischer Einmalprodukte verstoßen daher nicht gegen § 2 Abs. 1 MPBetreibV.
Zugeordnet zu MPBetreibV, MPG, Werberecht, Wettbewerbsrecht
Verschlagwortet mit Aufbereitung, Beatmungsmaske, CE-Kennzeichnung, Einmalprodukt, Laryngialmaske, Single-use
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