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“E-Zigaretten”-Liquids sind keine Arzneimittel

Nikotinhaltige Liquids, die in E-Zigaretten verdampft werden, erfüllen weder die Merkmale eines sog. Präsentationsarzneimittels, noch handelt es sich bei ihnen um sog. Funktionsarzneimittel. Nikotinhaltige Liquids fallen nicht unter den Begriff des Präsentationsarzneimittels i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG, … Weiterlesen

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