BGH: Aufklärungspflicht vor Einbringung eines Medizinproduktes (Knieprothese)

Offizieller Leitsatz:
Wahrscheinlichkeitsangaben im Rahmen der Selbstbestimmungsaufklärung vor einer ärztlichen Behandlung haben sich grundsätzlich nicht an den in Beipackzetteln für Medikamente verwendeten Häufigkeitsdefinitionen des Medical Dictionary for Regulatory Activities zu orientieren. Dies gilt auch, wenn die Wahrscheinlichkeitsangaben in einem (schriftlichen) Aufklärungsbogen enthalten sind.

BGH, Urteil v. 29.01.2019 – VI ZR 117/18 (rechtskräftig)
Instanzen:
OLG Frankfurt a M v. 20. Februar 2018, Az: 8 U 78/16
LG Frankfurt a M v. 24. Februar 2016, Az: 2-4 O 346/14
§ 630 e BGB
Hinweis:

Aufklärungspflicht bei Einbringung eines Medizinproduktes und Hinweis auf MEDRA

Andere Fundstellen: NJW 2019, 1283 MDR 2019, 482 VersR 2019, 1021 VersR 2019, 688 JR 2020, 52


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