LG Berlin: Werbung für Schmerzpflaster ohne belegte Wirkaussagen

Die Bewerbung eines mit Kristallen versehenen (als Medizinprodukt vertriebenen) sogenannten “Crystal Pflasters” mit Angaben, wonach diese bei verschiedenen akuten und chronischen Schmerzzuständen eine schmerzlindernde Wirkung aufweisen, ist irreführend i.S.v. §§ 3 HWG, 4 MPG, soweit die Wirkangaben nicht hinreichend gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen.

LG Berlin, Urteil v. 22.01.2015 – 91 O 126/14
§§ 3 HWG, 4 MPG, 3, 4 Nr. 11 UWG


Tatbestand:

Der antragstellende gemeinnützige Verein zur Förderung des lauteren Wettbewerbs nimmt die Produzentin und Vertreiberin von Antischmerzpflastern auf Unterlassung von Werbeaussagen in Anspruch.

Der Antragsteller verfügt über eine erhebliche Anzahl von Mitgliedern aus dem Bereich der Gesundheitsfürsorge.

Die Antragsgegnerin bewirbt und vertreibt im Internet unter der Adresse …de ein angeblich schmerzlinderndes Pflaster und bewirbt dessen Wirkungen umfangreich auf der genannten Seite. Wegen der Einzelheiten wird auf die zu den Akten gereichten Screenshots (Anlage A 1 als Beistück zu den Akten) Bezug genommen.

Der Antragsteller mahnte die Antragsgegnerin vergeblich unter Fristsetzung ab. Wegen der Einzelheiten wird auf die zu den Akten gereichte Ablichtung der Ambnahmung vom 6.11.2014 (Anlage A 2 als Beistück zu den Akten) Bezug genommen. Die Antragsgegnerin lehnte anwaltlich vertreten mit Schreiben vom 12.11.2014 die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ab.

Der Antragsteller behauptet, die ausgelobten Wirkungen kämen dem Pflaster nicht zu. Insbesondere gebe es kein Pflaster als Allheilmittel gegen sämtliche nozizeptiven Schmerzen, die einen großen, teils sehr unterschiedlichen Bereich umfassen würden. Ein Wirkungsnachweis liege nicht vor. Insbesondere stehe dieser nach wie vor für Magnetbehandlungen aus.

Auf Antrag des Antragstellers hat die Kammer am 24.11.2014 zu dem hiesigen Aktenzeichen eine einstweilige Verfügung erlassen, durch die der Antragsgegnerin unter Androhung der gesetzlichen Ordnungsmittel untersagt wurde, im geschäftlichen Verkehr mit folgenden Angaben für so genannte „…pflaster“ wie folgt zu werben:

1. „Unterstützt die Selbstheilung“,

2. „Wirkt durch die Körperphysik“,

3. „Reduziert effektiv den Schmerz“,

4. „Wirkt schon innerhalb von 30 min“,

5. „Das schmerzlindernde Pflaster für Muskel und Gelenk“,

6. … Hilfe schnell und zuverlässig bei:

6.1. … Verspannungen“,

6.2. … Zerrungen“,

6.3. … Gelenkschmerzen“,

6.4. … Muskelschmerzen“,

6.5. … Rheuma“,

6.6. … Arthritis“,

7. „Wissenschaftlich belegt: Die Wirksamkeit von … wurde von der Universität … in einer Studie eindrucksvoll belegt“,

8. „schnelle natürliche Schmerzlinderung“,

9. „Schmerzende Muskeln, Gelenke oder Knochen können das Leben zur Qual machen.

– Ob Rheuma, Fibromyalgie, Zerrung oder Verspannung in Rücken, Arm, Nacken, Schulter, Hüfte oder im Knie,

– beim Sport als Tennisarm oder Golfarm

– als Knochenhautreizung oder Sehnenschmerz

Die Gründe für den Schmerz sind sehr unterschiedlich, aber gleich ist immer die Informationsweiterleitung an das Gehirn. Ob Akutschmerzen oder chronischer Schmerz, es werden elektrische Impulse als „Schmerz“ über die Nervenbahnen an das Gehirn geleitet. Genau hier setzt die Wirkung des … an“,

10. „Das Anti-Schmerzpflaster ist mit piezoelektrischen Kristallen belegt, die physikalisch den Schmerzreiz beeinflussen. Dabei werden Schmerzimpulse des Körpers nicht mehr an das Gehirn weitergeleitet, der schmerzende Bereich kann sich entspannt und die Selbstheilungskräfte des Körpers können aktiviert werden“,

11. „80 % der Anwender haben weniger Schmerzen, das zeigt eine Studie aus Schweden“,

12. „… ist genauso effektiv wie klassische Schmerztabletten“,

13. „Das … verkürzt die Rehabilitationsphase“,

14. „Bei Rheuma-Symptomen wie Arthritis, Fibromyalgie, Knieschmerzen sowie bei Mausarm, Verspannung oder Schulterschmerzen zeigt sich schnell die positive Wirkung“,

15. „Erwiesene Wirksamkeit 80 % Schmerzlinderung, das ist das Ergebnis einer wissenschaftlichen Studie zu …“,

16. „… – Ihr „Experte“ bei nozizeptivem Schmerz“,

17. „… hilft schnell, einfach und effektiv gegen Schmerzen. Insbesondere gegen sogenannte nozizeptive Schmerzen“,

18. „Das … ist sozusagen der „Experte“ für die nozizeptiven Schmerzen. Das sind Schmerzen, die durch eine Verletzung von Haut, Bindegewebe, von Knochen oder Muskeln herrühren. In der Regel klingen die Schmerzen nach dem Ausheilen der akuten Verletzung ab. Dennoch gibt es zahlreiche Krankheitsbilder, bei denen sich ein akuter Schmerz im Schmerzgedächtnis des Körpers einnistet und plötzlich chronisch ist. Zu solchen Leiden gehören Rückenschmerzen ebenso wie chronische Sehnenreizungen oder Verspannungen … Nicht alle Nervenzellen sind dazu abgestellt nozizeptive Schmerzen zu melden, sondern nur ganz bestimmte. Die heißen Nozizeptoren und befinden sich an den Enden der so genannten C-Nerven. Nozizeptoren reagieren auf Hitze und Kälte, Druck oder Zug oder chemische Einflüsse. Und auch physikalische Einflüsse wie elektrische Impulse werden von den C-Nerven deutlich wahr genommen und mit entsprechender Reaktion beantwortet: Die piezo-elektrischen Signale, die das …-Pflaster aussendet gehöre ohne Zweifel zu solchen physikalischen Einflüssen und so erklärt sich auch, warum das … Pflaster bei nozizeptiven Schmerzen so gut hilft … Nozizeptoren, also die Erst-Kontaktstellen für Störungsreize, sind äußerst sensibel und sehr beeinflussbar. Sie sind also absolut anfällig für Manipulation. Für die Schmerzbekämpfung ein Glücksfall. Denn dadurch kann die Wirkung einer schmerzlindernder Maßnahme eben so erfolgreich greifen, wie das bei der Verwendung vom … Plaster mit seinem piezo-elektrischen Effet erwiesenermaßen der Fall ist.

Die Schmerz-Blockade

Warum sich Schmerzkontroll-Schranke im Rückenmark mit Hilfe des … Pflasters schnell schließen lässt und die Schmerzweiterleitung so gehemmt wird …

Die gute Nachricht gleich vorweg: Die Schmerzweiterleitung ans Gehirn kann blockiert werden. Grund dafür: Die bioelektrischen Alarmsignale müssen eine Kontroll-Schranke im Rückenmark passieren, um bis ins Gehirn vorzudringen und hier die eigentliche Schmerzempfindung auszulösen. Doch wann ist dieses so genannte neuralgische Tor geöffnet und lässt die Schmerzimpulse hindurch? Wann ist es geschlossen und blockiert den aufkommenden Schmerz? Die Antwort gibt ein Blick auf unser Nervensystem … Unser Körper ist durchzogen von einem Millionenfach verzweigten Nervensystem durch das ständig Informationen in Form von elektrischen Impulsen fließen. Dabei gleicht nicht jede Nervenfaser der anderen und es gibt verschiedene Modelle wonach Nerven klassifiziert werden. Das Ärzte-Team Erlanger und Gasser nahm ihre Einteilung unter anderem anhand der Dicke der Außenhülle der Nervenstränge vor und differenzierte: Die A-, B- und C- Nerven. Die A-Nerven werden noch einmal gruppiert in Alpha-, Beta- Gamma- und Delta-Typen. Schmerz-Melder und Schmerz-Hemmer

Warum dieses Wissen die Wirkung des …-Pflaster so verständlich macht? Schmerz fließt hauptsächlich durch die dünnwandigen C-Nerven. Sie sind also die Schmerz-Melder. Die dickwandigen A-Nerven des Typ Beta hingegen sorgen dafür, dass die Schmerz-Kontroll-Schranke im Rückenmark sich schließt. Sie sind als Schmerz-Hemmer aktiv. Und genau diese A-Beta -Nerven werden durch den Piezo-Effekt des …-Pflasters vornehmlich aktiviert. Sofort geben sie Meldung an die Rückenmark-Schranke: „Schließt die Schmerztore“ und schon ist die Weiterleitung des Schmerzes ist unterbrochen. Beruhigende Impulse

Wodurch das …-Pflaster die von Schmerz-Impulsen gereizten Nerven beruhigt und so zur Schmerzlinderung beiträgt … Millionen bioelektrische Stromstöße jagen bei Schmerz-Alarm durch spezielle Nervenbahnen und wollen nur eines: Im Gehirn die Meldung machen: „Achtung: Hier droht Gefahr!“ Insbesondere die A-Gamma und die C-Nervenstränge sind regelrechte Schmerz-Autobahnen auf denen die Schmerz-Impulse von einem Nerven-Ende zum nächsten rasen. Höchstarbeit für die Nerven, die durch ihre Aufgabe, Schmerzimpulse zu melden ganz schön gereizt sind. Und nicht nur sie selber: Auch ihre Nachbarnerven, die sich bis eben noch im entspannten „Schlafmodus“ befanden, werden durch die „Störfeuer“, die da von einer Nervenzelle zur nächsten flitzen, wachgerüttelt und senden – völlig überflüssigerweise – nun auch „Schmerz-Alarm“. Nicht jedoch, wenn das …-Pflaster dieser Schmerzübertragung zuvor kommt und an die freien Enden der eigentlich unbeteiligten Nerven piezo-elektrische Impulsen aussenden. Die beruhigen die Nervenenden und mindern die Reizweiterleitung der Schmerzimpulse deutlich. Die gesunde Harmonie

So bringt das …-Pflaster das durch Schmerz gestörte Körpergleichgewicht wieder in Balance … Jede Körperzelle ist von einem elektromagnetischen Feld umgeben. Im gesunden Zustand befinden sich diese elektromagnetischen Felder in einem natürlichen Gleichgewicht Trifft nun ein schädigender Reiz auf den Körper schrillen dessen Warnglocken. Elektrische Impulse machen jede Menge Alarm. Das gesunde Gleichgewicht der elektromagnetischen Felder untereinander ist dadurch gestört. Hier setzt einer der Wirkungsmechanismen des …-Pflaster an: Das kristallbeschichtete Pflaster sendet piezoelektrische Impulse aus, die ihrerseits das Zusammenspeil der elektromagnetischen Felder beeinflusse. Im positiven Sinne aber. Denn die piezo-elektrischen Signale des Pflasters harmonisieren das gestörte Gleichgewicht der schmerzgeplagten Zellen und versetzen deren elektro-magnetische Felder in harmonische Schwingungen. Die gereizten Nerven beruhigen sich; Entspannung setzt ein und mit ihr eine deutliche Schmerzlinderung. Aus diesem Entspannungszustand heraus kann nun die körpereigene Heilkraft aktiv werden und damit beginnen, Defekte zu beheben“,

19. mit dem Anwendungsgebiet:

19.1. „Fibromyalgie“,

19.2. „Gelenkschmerzen“,

19.3. „Golf-/Maus-/Tennisarm“,

19.4. „Hüftschmerzen“,

19.5. „Knieschmerzen“,

19.6. „Knochenhautreizung“,

19.7. „Muskelschmerzen“,

19.8. „Nackenschmerzen“,

19.9. „Rheuma“,

19.10. „Rückenschmerzen“,

19.11. „Schulterschmerzen“,

19.12. „Sehnenschmerzen“,

19.13. „Verspannungen“,

19.14. „Zerrungen“,

20. „Das … reduziert die Schmerzintensität“,

21. „Schmerzen entstehen, wenn die Zelle aus dem Gleichgewicht gerät z.B. durch Verletzung, Entzündung oder einer Nährstoff-Unterversorgung. Dabei verändert sich das elektromagnetische Feld, das die Zelle umgibt. Diese Veränderung wird durch Nervenrezeptoren, die Nozizeptoren als elektrischer Impuls – „Schmerz“ – an das Gehirn geleitet. Hier setzt die Wirkung von … an. Millionen einzelne piezo-elektrische Kristalle auf dem High-Tech-Pflaster wirken durch eine physikalische Wechselwirkung mit den Schmerzrezeptoren lindernd“,

22. „Das Prinzip des Schmerzes ist immer gleich, grundsätzlich kann darum das … bei jedem Schmerz angewendet werden“,

23. „Schmerzpunkte einfach abkleben“,

24. „Physiotherapeutin Praxis für Naturheilkunde

„Ich führe eine Praxis für Naturheilkunde, spezialisiert auf alle Beschwerden, die den Bewegungsapparat betreffen. Die Verwendung von … führt zu spürbaren Behandlungserfolgen. Seitdem ich … bei meinen Patienten einsetze, hat sich die Behandlungsfrequenz und -intensität verringert. Zudem ist die Rückfallquote sehr gering, denn jeder kann das Pflaster zu Hause anwenden. Zur Veranschaulichung lässt sich der Fall einer Dame mittleren Alters nennen. Die mit Schulter- und Nackenschmerzen geplagte Patientin wurde in unserer Praxis über 4 Wochen osteopatisch/chiropraktisch behandelt. Bei der vorletzten Behandlung wurden der Patientin drei … auf die schmerzenden Stellen geklebt. Nach nur einer Woche stellte die Patientin eine deutliche Besserung fest. Das Pflaster hat in diesem Fall die manuelle Behandlung optimal unterstützt und den Heilungsverlauf beschleunigt. Inzwischen benötigt die Frau keine Behandlung mehr.

Bei Problemen mit der Muskulatur wird vorschnell Wärme empfohlen. Aber Wärme wirkt oft negativ, z.B. bei Stauchung und Entzündungen … hat keine Nebenwirkung“,

25. „Ich möchte mit diesem Schreiben mein Urteil über das von Ihrer Firma vertriebenen … abgeben. Ich habe schon seit mehreren Jahren Schmerzen im unteren Bereich der Wirbelsäule. Eine ganze Zeit habe ich mich mit Schmerzgel eingerieben oder habe mir vom Arzt eine Spritze geben lassen. Aber auf Dauer war mir das zu lästig. Eine sehr gute Freundin empfahl mir das … und gab mir einige Exemplare zum Testen mit. Das Testergenis war so gut, dass ich jetzt schon einige Zeit Kundin Ihrer Firma bin. Ich möchte auf das Pflaster nicht mehr verzichten. Die Anwendung ist leicht, sauber und wirkt. Ich wünsche Ihrer Firma noch viel Erfolg mit dem Vertrieb Ihres Artikels“,

26. „Mit dem … habe ich durchweg positive Erfahrungen. Speziell bei Nacken- und Rückenverspannungen setze ich es oft ein. Nach 15–30 Minuten lassen die Schmerzen deutlich nach oder verschwinden ganz. Durch die Schmerzbekämpfung wird eine „Schonhaltung“ vermieden und die Muskulatur an Nacken oder Rücken entspannt sich. Unterstützend gebe ich dazu 10 Tabletten Schüssler Nr. 7 (Magnesium phosphoricum D6) in heißes Wasser aufgelöst („Heiße 7“). Diese Kombination wirkt wahre Wunder. Man kann sie auch ohne Bedenken bei Schulkindern anwenden, die durch einen zu schweren Schulranzen unter Rückenschmerzen leiden.

Zusammen mit der „Heißen 7“ wirkt es auch bei Menstruationskrämpfen, wenn man 2–3 Pflaster auf den Unterleib klebt. Auch bei einer schmerzhaften Blasenentzündung hat das … schon Linderung gebracht.

Bei Kindern tut es gute Dienste bei Verstauchungen und Prellungen.

Sehr positiv überrascht war ich von diesem Fall: Ein Patient leidet seit vielen Jahren unter Arthrose und damit verbundenen starken Schmerzen. Er wird schulmedizinisch mit Morphium-Pflaster therapiert. Der Patient ist dadurch nicht schmerzfrei, aber die Schmerzen sind erträglicher. Ich hatte meine Zweifel, ob das … bei diesem Patienten wirken kann. Einmal wegen der Stärke der Schmerzen und einmal wegen des Morphiums. Da das … den Organismus nicht belastet, haben wir es trotzdem mit 2–3 Pflastern auf einer extrem schmerzenden Stelle versucht. Die Pflaster konnten tatsächlich die Schmerzen etwas lindern. Es ersetzt natürlich nicht das Morphium, bringt aber völlig nebenwirkungsfrei zusätzliche Linderung.

Schmerzen vermindern die Lebensqualität. Schmerzen verursachen oft unangenehme Nebenwirkungen wie Magenprobleme usw. Das … hat mich überzeugt, weil es wirklich hilft die Schmerzen zu bekämpfen und dabei den Organismus nicht belastet. Ich kann nur jedem empfehlen, es einfach auszuprobieren.

Schmerzen sind immer ein Signal des Körpers, dass irgendetwas nicht in Ordnung ist. Man sollte bei der Anwendung des … nicht vergessen, dass damit nur der Schmerz bekämpft wird, nicht die Ursache. Bei wiederkehrenden Schmerzen sollte auf jeden Fall die Ursache ermittelt und behandelt werden“,

27. „Ich bin keine Heilpraktikerin, aus Interesse besuche ich aber die Heilpraktiker-Tage in Essen und Düsseldorf. Dabei nahm ich ein Probemuster Ihres … mit. Ja und vor einigen Tagen hatte ich Probleme mit meinem Rücken. Da fielen mir Ihre Pflaster ein und es grenzt fast an ein Wunder, schon am nächsten Tag war ich schmerzfrei. Diese Erfahrung würde ich gerne in meinen Kursen und Seminaren weitergeben, in denen ich viele Teilnehmer mit Problemen an Rücken Schulter u.ä. habe. Ich werde Werbung für Sie machen, da ich von Ihrem Produkt überzeugt bin“,

28. „… nahm seit 1996 Schmerzmittel: „Ich hatte Schmerzen in der Schulter, der Hand und den vier Fingern und durch die Nebenwirkungen der Medikamente akute Magenbeschwerden. Ich befand mich in permanenter physiotherapeutischer Behandlung. Hinzu kam dann auch noch eine Gelenkentzündung. 2004 probierte ich … Seitdem sind die Schmerzen verschwunden. Ich kann auf die Medikamente verzichten und habe demzufolge keine Magenprobleme mehr. Der Arm ist wieder belastbar; selbst Gewichte zu heben, gelingt mir gut. Dank … gehen die Reha Maßnahmen schnell voran. Als akute Zahnschmerzen auftraten, setzte ich die Pflaster auch da erfolgreich ein. Als Alternative zur Schulmedizin, traue mich jetzt auch mal andere Heilmethoden auszuprobieren“,

29. „Leide seid längerem an starken Schmerzen im Beckenbodenbereich rechts (Piriformis Syndrom) nach mehren Konsultationen bei verschiedenen Orthopäden, Chiropraktikern und Physiotherapeuten, Einnahme von Schmerzmitteln (Iboprofen 800) Schmerzgels diverser Art, meine Schmerzen wurden nicht besser. Durch Zufall beim Lesen von Internet Foren, lese ich von … War natürlich anfangs skeptisch, habe mir dann eine Packung mit 28 Stck bestellt, vor 12 Tagen die ersten vier Pflaster rechts am Beckenboden plaziert und siehe da, nach ca. drei Tagen die erste Linderung der Schmerzen, fortschreitend jeden Tag ein bisschen mehr, nach 6 Tagen werden die Plaster gewechselt. Eine Heilung wird wohl nicht eingetreten, aber diese Schmerzen werden weniger. Gott sei Dank. Kann wirklich nur jedem empfehlen der Schmerzen hat, es mal mit … zu probieren“,

30. „Ich habe seit mehreren Jahren vielerlei Beschwerden, unter anderem eine Schilddrüsen-Unterfunktion, MCS und Schmerzen im Knie und am Rücken. lm Knie- und Rückenbereich habe ich … aufgeklebt und bin von der Wirkung dieser sehr begeistert. Ich mache es so, dass ich zwei bis drei Pflaster klebe, diese etwa eine Woche auf der Haut lasse, dann eine Woche pausiere und dann doch aber merke, dass es mir mit Pflastern wesentlich besser geht. Auch einige meiner Freunde und Bekannte haben die Pflaster schon ausprobiert und schwören auf die Wirkung“,

31. „Ich bin privat wie auch beruflich vollkommen begeistert und überzeugt von den … ln meiner Praxis wende ich diese häufig bei Patienten mit Rückenschmerzen, Überlastung oder Verspannungen an und habe hier nur positive Erfahrungen gemacht. Auch einer 86-jährigen, die unter einem sehr krummen Rücken leidet, konnte ich mit Hilfe der Pflaster Schmerzfreiheit verschaffen! Bei Patienten mit sehr starker Übersäuerung allerdings konnte ich nicht die gewünschten Erfolge erzielen, was aber nicht an einer eventuellen Wirkungslosigkeit der Pflaster liegt, sondern bei diesen Patienten ja noch andere Sachen, wie zum Beispiel die richtige Ernährung, eine große Rolle spielen. Dass es sich hierbei nicht um ein Wunderpflaster handelt, das allein jede Krankheit behebt, ist ihr völlig klar und ich bin von der Wirkung dieser in bestimmten Bereichen vollkommen überzeugt. Auch bei mir selbst haben sie in kürzester Zeit zu einer Schmerzlinderung geführt, als ich diese bei starken Rückenschmerzen anwendete. Ich werde die Pflaster weiterhin anwenden und diese weiter empfehlen“,

32. „Meine Frau wurde an der Bandscheibe operiert und hat manches Mal so starke Schmerzen, dass sie nachts nicht schlafen kann. Nachdem ich ihr dann die Pflaster aufgeklebt habe, sind die Schmerzen wesentlich geringer und erträglicher geworden. Komplett beschwerdefrei wird sie hierdurch zwar nicht, was nach einer solch schweren OP allerdings auch nicht zu erwarten ist. Wir sind sehr zufrieden mit den … und haben heute früh wieder welche geklebt“,

33. „Ich habe die Pflaster zusammen mit ein paar meiner Freundinnen bestellt. Wir sind alle im Alter um die siebzig Jahre und leiden an Gelenkschmerzen und Rheuma. Ich selbst leide an Gelenkschmerzen und bin mit der Wirkung der Pflaster rundherum zufrieden. Diese heilen zwar nicht meine Krankheit, ich habe aber seit der Verwendung der Pflaster wesentlich weniger Schmerzen und ich glaube auch nicht, dass hier ein Plazebo-Effekt vorliegt. Die Pflaster machen mir den Alltag wieder erheblich angenehmer! Ich habe die … schon an viele Freunde und Bekannte weiter empfohlen und will dieses auch weiterhin tun“,

34. „Wenn ich die Pflaster anwende, verspüre ich auf jeden Fall eine positive Wirkung. Auch meine Patienten sind mit der Anwendung zufrieden, da sie fast nebenwirkungsfrei sind. Patienten mit Herzschrittmachern sollten bei der Anwendung von … allerding sehr vorsichtig sein und diese auf keinen Fall auf den Brustkorb kleben! In der Praxis habe ich selbst gesehen, welch großen Einfluss die Kristalle haben können. Ich werde die Pflaster auch weiterhin beruflich wie auch privat anwenden“,

35. „Ich habe die Pflaster gegen die Schmerzen an meinem Knie angewendet und bin soweit ganz zufrieden mit deren Wirkung. Zwar bin ich nicht komplett schmerzfrei gewesen, aber die Pflaster haben die Schmerzen enorm gelindert“,

36. „Ich nehme … schon seit vielen Jahren gegen meine Rheuma-Beschwerden. Seit der Anwendung bin ich wesentlich beschwerdefreier. Deshalb bestelle ich diese regelmäßig und empfehle sie auch weiter“,

37. „Ich führe eine Naturheilpraxis und bin absolut überzeugt und begeistert von … und bestelle diese sehr regelmäßig für meine Patienten, die wöchentlich zu mir kommen, um sich neue Pflaster zu holen, was zeigt, dass sie alle sehr zufrieden mit der Wirkung von diesen sind“,

38. „Die Pflaster benutze ich, weil ich Abnutzungserscheinungen im Lendenbereich habe und nach einer schon lang zurückliegenden Schulteroperation die Schulter noch oft schmerzt. Ich bin sehr zufrieden mit der schmerzlindernden Wirkung der Pflaster. Ich wende die Pflaster sehr unregelmäßig an, je nachdem wie groß meine Beschwerden sind, merke dann aber deutlich, dass die Pflaster mir Linderung verschaffen“,

39. „Ich bin rundherum zufrieden mit den Erfahrungen, die ich mit … gemacht habe. Ich habe diese zum Beispiel bei mir selbst angewendet, als ich unter Schmerzen im Arm (Tennisarm) litt und war sehr schnell wieder beschwerdefrei. Auch ein Patient, der sich aufgrund seiner Rückenschmerzen so gut wie gar nicht mehr bewegen konnte und bei dem sie es mit Spritzen, Einrenken der Wirbel und ähnlichem versucht hatten, verspürte über Nacht eine deutliche Besserung, nachdem er die Pflaster anwendete. Hauptsächlich sind es Patienten mit Knie- und Rückenbeschwerden, bei denen ich die Pflaster anwende und bin, wie auch meine Patienten, absolut von der Wirkung überzeugt“,

40. „Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe in meiner Naturheilpraxis das … vor einer Woche erstmalig angewendet: Patientin mit Kniegelenksarthrose 4. Grades mit stärksten Schmerzen und Bewegungseinschränkung: Bereits nach einer Stunde bemerkte die Pat. ein Wärmegefühl. Ihre Beschwerden waren extrem, sodass sie nachts nicht mehr schlafen konnte. Nachdem das Pflaster 3 Tage geklebt war, wurde sie nur noch einmal nachts wach. An Schlaf war vorher nicht mehr zu denken gewesen. Patientin mit Bandscheibenvorfall und muskulären Schmerzen im Oberschenkel: Nach 30 Minuten verspürte die Patientin ein leichtes Brennen. Auch hier kam es nach 2 Tagen nach einer erheblichen Verbesserung, Schmerzmittel kamen nicht mehr zum Einsatz. Ich freue mich darauf das … in meinen Praxisalltag zu integrieren und berichte gerne erneut von meinen Erfahrungen“,

41. mit dem Beitrag: „Wissenschaftliche Studie belegt: Über 80 % Schmerzlinderung bei der Behandlung mit …“, jeweils sofern dies geschieht wie, in Anlage A 1 wiedergegeben.

Gegen diese ihr spätestens am 4.12.2014 zugestellte einstweilige Verfügung legte die Antragsgegnerin mit am 4.12.2014 bei Gericht eingegangenem Schriftsatz vom gleichen Tage Widerspruch ein und begründete diesen.

Der Antragsteller beantragt, die einstweilige Verfügung des LG Berlin vom 24.11.2014 zu 91 O 126/14 zu bestätigen.

Die Antragsgegnerin beantragt, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 21.11.2014 unter Aufhebung der einstweiligen Verfügung des LG Berlin vom 24.11.2014 zu 91 O 126/14 zurückzuweisen.

Die Antragsgegnerin ist der Auffassung, der Antrag sei bereits unzulässig, da die erforderliche Dringlichkeit fehle. Unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit könne nicht über den geltend gemachten Unterlassungsanspruch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entschieden werden. Das Hauptsacheverfahren sei ausreichend. Zudem liege die besondere Dringlichkeit für eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nicht vor. Das Verfahren sei bereits ungeeignet, weil die zu klärenden tatsächlichen Fragen der Glaubhaftmachung nur unzureichend zugänglich seien. Der Antragsteller habe die fehlende Wirksamkeit der Pflaster nicht hinreichend glaubhaft gemacht. Die Antragsgegnerin behauptet unter Vorlage der Studie von Prof. … sowie eines Interviews mit dem Genannten und der Stellungnahme von …, dass die Wirksamkeit der Pflaster nachgewiesen sei. Wegen der Einzelheiten wird auf die zu den Akten gereichten Ablichtungen der genannten Unterlagen (Anlagen AG 5, 6 7 als Beistücke zu den Akten) Bezug genommen.

Entscheidungsgründe:

Die einstweilige Verfügung war zu bestätigen.

Der zulässige Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist auch unter Berücksichtiugng des Widerspruchsvorbringens begründet, §§ 936, 925 ZPO.

I. Der Antrag ist zulässig. Insbesondere ist das LG Berlin örtlich gemäß § 14 Abs. 2 Satz1 UWG örtlich und die Kammer für Handelssachen gemäß §§ 93, 94 95 Abs. 1 Nr. 5 UWG sachlich zuständig. An der Zulässigkeit des Antrages bestehen keine Bedenken. Soweit die Antragsgegnerin sich auf die fehlende Dringlichkeit beruft, ist dies eine Frage der Begründetheit des Antrages. Auch die Frage, ob die Parteien ihren jeweiligen Vortrag glaubhaft machen können, ist bei der Begründetheit zu behandeln.

Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung ist insofern zulässig, als der Antragsteller im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG antragsbefugt ist. Die in § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG enthaltene Regelung der Voraussetzungen, unter denen ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen kann, betrifft sowohl die prozessuale Klagebefugnis als auch die sachlich-rechtliche Anspruchsberechtigung (vgl. BGH GRUR 2007, 610 – Sammelmitgliedschaft V, Rn 14; BGH GRUR 2007, 809 – Krankenhauswerbung, Rn 12). Dem Antragsteller gehört unstreitig eine erhebliche Anzahl von Unternehmen der Gesundheitsfürsorge an.

II. Dem Antragsteller steht gegen die Antragsgegnerin einen Anspruch auf Unterlassung der im Tenor der einstweiligen Verfügung vom 24.11.2014 wiedergegebenen Werbeaussagen wegen Irreführung (§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2, §§ 3, 5, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. §§ 3 HWG und 4 MPG) zu.

1. Der Antragsteller ist aktivlegitimiert im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, wie oben bereits ausgeführt.

2. Die gesamte Werbung der Antragsgegnerin ist irreführend im Sinne der genannten Vorschriften, weil sie dem …-pflaster Wirkungen beilegt, obwohl nicht davon auszugehen ist, dass diese Wirkungen hinreichend gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen.

a. Wird in der Werbung auf die Gesundheit Bezug genommen, gelten besonders strenge Anforderungen an die Richtigkeit der Aussagen (BGH in GRUR 2002, Seite 182 – Das Beste jeden Morgen). Dies rechtfertigt sich durch die Bedeutung des Rechtsguts Gesundheit, der die hohe Werbewirksamkeit von gesundheitsbezogenen Aussagen korrespondiert (BGH in GRUR 2013, Seite 649 – Basisinsulin mit Gewichtsvorteil). Mit einer gesundheitsfördernden Wirkung des Pflasters dürfte nur dann geworben werden, wenn diese Wirkung wissenschaftlich unumstritten ist (BGH in GRUR 2002, Seite 273 – Eusovit). Der Beweis einer fundierten wissenschaftlichen Absicherung ihrer Werbeaussagen obliegt der Antragsgegnerin. Der allgemeine Grundsatz, dass der Anspruchsteller alle seinen Anspruch begründenden Tatsachen beweisen muss, findet jedenfalls für Werbung mit gesundheitsbezogenen Wirkungen eines Lebensmittels keine Anwendung. Wer in der Werbung einem Medizinprodukt bestimmte gesundheitsbezogene Wirkungen beilegt, übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Darstellung (ständige Rechtsprechung, beispielhaft BGH in GRUR 1958, Seite 485 – Odol, in GRUR 1965, Seite 368 – Kaffee C, in WRP 1962, Seite 404 – Bärenfang,; in WRP 1971, Seite 26 – Tampax; in NJW-RR 1991, Seite 1391 – Rheumalind II, vergleiche dazu Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Auflage, § 5 Randnummer 4.181). Auf dem Gebiet der gesundheitsbezogenen Werbung erwartet der Verkehr objektiv richtige Angaben. Wer mit einer an das Gesundheitsbewusstsein der angesprochenen Verkehrskreise appellierenden Aussage werbend hervortritt, die den Eindruck einer wissenschaftlich (hinreichend) gesicherten Erkenntnis vermittelt, muss daher im Streitfall die wissenschaftliche Absicherung dieser Werbeangabe beweisen (vgl. BGH GRUR 1991, 848 – Rheumalind II; OLG Düsseldorf MD 2009, 1049).

b. Der Vortrag der Antragsgegnerin lässt die Annahme, die Antragsgegnerin habe sich bei der Verbreitung der streitgegenständlichen Werbeaussagen auf hinreichend gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse stützen können, nicht zu. Insbesondere reicht die von ihr eingereichte Studie des Erfinders des Pflasters nebst der ergänzenden Stellungnahme des Sachverständigen hierfür nicht aus. Studienergebnisse, die in der Werbung als wissenschaftlicher Beleg angeführt werden, müssen grds nach den anerkannten Regeln und Grundsätzen wissenschaftlicher Forschung durchgeführt und ausgewertet worden sein. Dafür ist im Regelfall erforderlich, dass eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung vorliegt, die durch die Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (BGH in GRUR 2013, Seite 649 – Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; BGH in GRUR 2009, Seite 75 – Priorin). Wird eine Werbeaussage auf eine Studie gestützt, die nachträglich anhand vorliegender Studiendaten im Rahmen einer so genannten Subgruppenanalyse oder im Wege der Zusammenfassung mehrerer wissenschaftlicher Studien (Metaanalyse) erstellt worden ist, müssen die insofern geltenden wissenschaftlichen Regeln eingehalten sein. Außerdem muss der Verkehr hinreichend deutlich auf die Besonderheiten der Art, Durchführung oder Auswertung dieser Studie und gegebenenfalls auf die in der Studie selbst gemachten Einschränkungen im Hinblick auf die Validität und Bedeutung der gefundenen Ergebnisse hingewiesen werden; die eingeschränkte wissenschaftliche Aussagekraft muss dem Werbeadressaten Augen geführt werden (BGH in GRUR 2013, Seite 649 – Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

Die von der Antragsgegnerin eingereichte Studie ist nicht geeignet, auch nur eine einzige der Werbeaussagen der Antragsgegnerin zu belegen. Es kann nach Auffassung der Kammer dahinstehen, ob es sich bezüglich der Wirksamkeit der Pflaster nach einer Stunde, 24 Stunden und zwei Wochen um eine den Kriterien der eben genannten BGH-Entscheidung genügende randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie handelt. Denn jedenfalls hat die Studie selbst nicht ergeben, dass die mit einem Originalpflaster versorgten Patienten nach den genannten Zeiträumen eine gegenüber den mit einem Placebopflaster versorgten Studienteilnehmern höhere Schmerzlinderung erlebt haben. Dies betrifft alle Werbeaussagen der Antragsgegner zur schnellen oder gar sofortigen Schmerzlinderung.

Soweit die Studie positive Ergebnisse nach drei Monaten ausweist, so liegt hier bereits nach dem Studiendesign keine den genannten Anforderungen mehr genügende Studie vor – nach zwei Wochen wurden keine Placebos mehr eingesetzt, um die Ergebnisse der Originalpflaster zu überprüfen, desgleichen wurde weder radomisiert noch doppelblind mehr vorgegangen. Hinzu kommt, dass eine nicht spezifizierte Anzahl von „unklaren“ Studienteilnehmern von der Erfassung ausgeschlossen worden war. Diese Ergebnisse nach dem Zeitraum von zwei Wochen sind in keiner Weise geeignet, irgendeine Werbeaussage wissenschaftlich zu belegen.

Daran ändert auch die Stellungnahme des Sachverständigen … nicht. Die inhaltlich ohnehin unzureichende Stellungnahme ist nicht geeignet, die im Studiendesign liegenden Unzulänglichkeiten der Studie zu beseitigen.

3. Unzutreffende Behauptungen zu der krankheitslindernden Wirkung von Produkten gehören nach Nr. 17 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG zu den geschäftlichen Handlungen, die unter allen Umständen unlauter sind, so dass sich hier weitere Begründungen erübrigen (Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Auflage, § 3 Randnummer 4.181a mit weiteren Nachweisen).

III. Die Kostenentscheidung ergibt sich aus § 91 Abs. 1 ZPO; ein Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit erübrigt sich, arg. § 708 Nr. 6 ZPO.

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