Schlagwort-Archive: begründeter Gefahrenverdacht

Werbung für Gleitsichtbrillen aufgrund Brillenpassdaten I

Es ist nicht irreführend i.S.d. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, wenn ein Brillenanbieter im Internet für seine Gleitsichtbrillen, denen nur die Daten aus dem Brillenpass einschließlich der Pupillendistanz zugrunde liegen, mit den Aussagen “hochwertig”, “Premium”, “in Optiker … Weiterlesen

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Werbung für Gleitsichtbrillen aufgrund Brillenpassdaten II

Gleitsichtbrillen, die nur auf der Grundlage der Daten des Brillenpasses, nicht aber weiterer individueller Kundendaten (Hornhautscheitelabstand, Fassungsvorneigung, Einschleifhöhe) hergestellt sind, dürfen im Internet mit den Aussagen “hochwertig” und “Premium” sowie “in Optikerqualität”  und “individuell” beworben werben, weil sie nicht irreführend i.S.d. … Weiterlesen

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